Zuschuss DRV (BfA)
Der Antrag
Generell kann der Antrag bei jedem Rehabilitationsträger eingereicht werden. Infrage kommen u. a. die betreffende Berufsgenossenschaft ( bei Berufsunfällen oder - krankheiten, die Agentur für Arbeit ( bei weniger als 15 Berufsjahren ) und spezielle Fürsorgestellen. In den meisten Fällen ist jedoch die DRV der richtige Ansprechpartner.
Checkliste
1. Gesundheitliche Beeinträchtigung, die die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder mindert
2. Ärztlicher Nachweis, der die Beeinträchtigung bestätigt
3. Abstimmung mit dem Arbeitgeber
4. Recherche geeigneter Hilfsmittel
5. Ausführliche Beratung und Probesitzen bei einem Ergonomiefachhändler ( keinen Kauf nur durch telefonische Beratung bzw. Kauf nach Katalog, in unseren Augen unseriös).
6. Vollständig ausgefüllten Antrag
7. Beantragtes erst nach Bewilligung in Auftrag geben
Formulare
1. Rehabilitationsantrag ( Formular G 100 )
2. Anlage zur beruflichen Rehabilitation ( F G130 )
3. Ärztlicher Befundbericht / Attest ( F G 3004/3005 )
4. Eventl. Honorarabrechnung für Befundbericht ( G 1206 )
5. Anlage Hilfsmittel ( z. B. Bürostuhl G 3143 )
6. Kostenvoranschlag vom Ergonomiefachhändler
Info: Fragen Sie uns, wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung
